| |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB):
I. Allgemeines
1. Für alle Verträge zwischen der Firma Jelinski Filmproduktion
als Auftragnehmer und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die
nachfolgenden Bedingungen. Der Geltungsbereich dieser Bedingungen umfaßt
auch Folgeaufträge, ohne daß es einer gesonderten Vereinbarung
oder Erwähnung bedarf.
2. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen
Bestätigung des Auftragnehmers.
II. Lieferfristen
Genannte Lieferzeiten gelten als voraussichtlich und sind daher grundsätzlich
unverbindlich.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Endpreis ergibt sich nach Fertigstellung anhand der während
der Bearbeitung
ermittelten Filmlängen bzw. Laufzeiten. Der preisbestimmende Berechnungsfaktor
ist der am Tage
der Lieferung gültige Listenpreis.
2. Rechnungen sind, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen
ab Rechnungsdatum
ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur Bezahlung
Eigentum von Jelinski Filmproduktion.
3. Alle genannten Preise verstehen sich ab Werk in € (EUR) zuzüglich
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV. Versand
1. An- und Rücklieferung erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und
Kosten des Auftraggebers.
2. Die Wahl der Versandart bleibt Jelinski-Filmproduktion überlassen.
Transportversicherungen sind Sache des Auftraggebers. Für termingerechte
Überstellung wird keine Garantie übernommen.
3. Wählt der Auftraggeber die Art des Versandes aus, so entscheidet
er über die Frage einer
Versicherung der zu liefernden Materialien und trägt die gesamten
Kosten für das Transport-
unternehmen, Versicherer etc.
V. Gewährleistung
1. Der Auftraggeber hat die Materialien unverzüglich auf Mängel
zu überprüfen und diese ggf.
innerhalb einer Frist von 5 Werktagen nach Übernahme des Materials
schriftlich bei Jelinski Filmproduktion anzuzeigen. Der Auftraggeber hat
der Bearbeitungsfirma die Möglichkeit zu geben, das beanstandete
Material zu untersuchen um zu prüfen, ob die Beanstandung berechtigt
ist. Hierzu hat der Auftraggeber das beanstandete Material innerhalb einer
festzulegenden Frist an Jelinski Filmprodukltion zurückzugeben. Kommt
er dieser Verpflichtung nicht nach, entfallen die Mängelansprüche.
2. Hat der Auftraggeber Mängel fristgerecht gerügt, hat Jelinski
Filmproduktion das Recht der Nachbesserung um Mängel zu beseitigen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
3. Für Schäden, die nicht auf Bearbeitungsfehler, sondern auf
fehlerhafte, unsachgemäße Behandlung oder natürliche Abnutzung
zurückzuführen sind, also für Schäden, deren Ursache
im Handlungsbereich des Auftraggebers oder Dritter zu suchen sind, ist
Jelinski Filmproduktion nicht verantwortlich.
Eine Gewährleistungspflicht besteht daher nicht.
VI. Haftungsbestimmungen
1. Jelinski Filmproduktion haftet nicht für Schäden, die durch
höhere Gewalt, insbesondere durch Feuer, Wasser, Streiks, innere
Unruhen oder aus sonstigen Gründen, die sie nicht zu vertreten hat,
hervorgerufen
wurden.
2. Ebenso ist eine Haftung für Schäden ausgeschlossen, die durch
strafbare Handlungen dritter Personen entstanden sind.
3. Für Verluste oder Beschädigungen der an Jelinski Filmproduktion
übergebenen Materialien beschränkt sich ihre Haftung auf die
Neulieferung von Rohmaterial oder Wertersatz in Höhe des Materialwertes
des verlorengegangenen oder beschädigten Materials. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Im Übrigen haftet Jelinski Filmproduktion nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.
5. Grundlage aller Transfer- und Vervielfältigungsarbeiten ist die
Versicherung des Auftraggebers im
Besitz der Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte zu sein.
Diese gilt mit der Auftragserteilung als abgegeben.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist ausschließlich
Husum/Nordfriesland.
2. Für den Gerichtsstand gilt dies insbesondere, wenn Jelinski Filmproduktion
Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend macht.
VIII. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen der Geschaftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen.
|